Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen im Siegerland

Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt die Entscheidung

Windenergie
Damit stärkt das OVG die bundesweit zu beachtende Fachkonvention, das Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW).

Endlich mal ein Gericht, das in seiner Entscheidung die Empfehlungen des Helgoländer Papiers ernst genommen hat: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Genehmigung von drei Windenergieanlagen auf dem Knippen in Freudenberg durch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein wiederhergestellt. Mit dem aktuellen Beschluss hob das OVG NRW den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 4. Oktober 2016 auf. „Eine Entscheidung, die wir sehr begrüßen und von der wir hoffen, dass sie wegweisend für alle strittigen Genehmigungsverfahren ist, bei denen der Artenschutz durch Windkraftbau gefährdet ist“, erklärt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung.

Der Artenschutz muss eingehalten werden!

Das Gericht forderte unter anderem, dass der fachlich gebotene Abstand von 1.500 Metern zu den Brutstätten des Rotmilans im Rahmen der UVP-Vorprüfung hätte beachtet werden müssen. Damit stärkt das Oberverwaltungsgericht auch die bundesweit zu beachtende Fachkonvention, das Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW).

Gegen den Genehmigungsbescheid hatte ein Landwirt mit Unterstützung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) im Eilverfahren Einstweiligen Rechtsschutz, also einen Baustopp, beantragt, weil er sich in seinen Rechten verletzt sah und das Ergebnis der durchgeführten Umweltverträglichkeitsvorprüfung für nicht nachvollziehbar hielt. „Damit müssen die Bauarbeiten am Windpark Knippen umgehend eingestellt werden“, erklärt Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Das Gericht vertritt den folgerichtigen Standpunkt, dass das Helgoländer Papier aufgrund des aktuellsten Erkenntnisstandes zusätzlich zu dem veralteten Leitfaden in NRW berücksichtigt werden müsse. „Eine richtige Entscheidung für den Natur- und Artenschutz, die deutschlandweit zum verbindlichen Standard werden sollte“, so sind sich Deutsche Wildtier Stiftung und Naturschutzinitiative einig. Die NI ist zudem der Auffassung, dass der Investor aus rechtlichen Gründen jetzt sogar ein völlig neues Verfahren einleiten muss“, erklärte Gerhard Bottenberg, Länderbeirat NRW der Naturschutzinitiative e.V.

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