Durcheinander beim Schutz der Alpengämse

Neue Studie zeigt: Österreich und Deutschland fallen beim europaweiten Gamsmanagement durch

Gams © imageBROKER.com  Horst Jegen
Die Alpengämse gehört zu den wenigen Arten in der EU, die dem Schutz der FFH-Richtlinie unterliegen und gleichzeitig durch Jagd genutzt werden dürfen. Die Voraussetzung für die nachhaltige Nutzung dieses Wildtieres ist ein tragfähiges Monitoring, das den günstigen Erhaltungszustand der Art belegt. Die Studie „Die Gams in Europa“ gibt eine Zusammenfassung des Status Quo der Bestandssituation und der Monitoring- bzw. Bejagungsmethoden in den für die Gämse relevanten EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz.

Nationale Alleingänge sind im vereinten Europa leider Alltag – das macht nicht erst die Covid-19-Krise deutlich. Auch auf den Umgang mit Wildtieren, die unter besonderem EU-Schutz stehen, trifft das zu. Ein gutes Beispiel dafür ist die Alpengämse. Sie steht unter dem besonderen Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und ist obendrein in der Berner Konvention aufgeführt. „Die Alpen-Anrainerstaaten in der EU sind daher verpflichtet, den Zustand ihrer Gamspopulationen regelmäßig zu erheben und zu bewerten“, betont Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung und ergänzt: „Erst bei einem günstigen Erhaltungszustand der Populationen darf die Gämse gejagt werden.“

Eine gemeinsame Studie der Deutschen Wildtier Stiftung und des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) zeigt nun: Zwischen den einzelnen Staaten des Alpenraumes gibt es erhebliche Unterschiede beim Monitoring und Management ihres gemeinsamen Schutzgutes, der Alpengams. „Während Frankreich, Italien und Slowenien den Erhaltungszustand der Gämse durch ein aufwendiges Monitoring der lebenden Gamspopulation abschätzen, melden Deutschland und Österreich einfach nur die Zahl der abgeschossenen Tiere an die EU“, kritisiert Münchhausen. „Daten und Analysen zur Alters- und Sozialstruktur der Gamsbestände werden völlig außer Acht gelassen, obwohl gerade diese Angaben eine professionelle jagdliche Nutzung auszeichnen.“

Bei der Planung jagdlicher Eingriffe werden die Unterschiede noch deutlicher: In fast allen EU-Ländern wird die Abschusshöhe unter Berücksichtigung biologischer Daten wie der natürlichen Wintersterblichkeit festgesetzt; in Bayern wird die Abschusshöhe lediglich am Zustand der Waldvegetation abgeleitet. „Die mangelhafte Umsetzung der EU-Vorgaben gipfelt in Bayern in der Ausweisung von Gebieten, in denen die Gämse gar keine Schonzeit mehr hat“, so Münchhausen. Dabei weisen Untersuchungen der Deutschen Wildtier Stiftung darauf hin, dass die Gamsbestände in Bayern viel zu intensiv bejagt werden. Damit ist ihr Erhaltungszustand in Deutschland nicht günstig und die Zukunftsaussichten sind düster. Die Deutsche Wildtier Stiftung und der CIC fordern daher ein umfassendes Monitoring der Gämse in Bayern, keine lokale Verlängerung von Jagdzeiten und die Ausweisung von Gebieten mit Jagdruhe, damit sich die Populationen regional wieder erholen können.

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