Fischotterschutz entlang der Fintau

In Fintel schaffen wir einen wertvollen und sicheren Lebensraum für den Wassermarder

Kiesbank entlang der Fintau Foto: Lea-Carina Mendel Kiesbank entlang der Fintau Foto: Lea-Carina Mendel
Der Lebensraum Fluss bietet vielen Wildtieren Unterschlupf und Nahrung – eigentlich. Denn ob Fische, Amphibien, Insekten oder Säugetiere wie der Fischotter wirklich hier leben können, hängt von vielen Faktoren ab: Ein strukturreiches Flussbett, unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten und eine gute Wasserqualität fördern die Artenvielfalt. An unseren Stiftungsflächen in Fintel nahe der Lüneburger Heide haben wir den kleinen Fluss Fintau wieder in einen wertvollen Gewässerlebensraum verwandelt.

Die Fintau ist ein etwa 19 Kilometer langer Nebenfluss der Wümme in Niedersachsen. Von ihrer Quelle südöstlich von Eggersmühlen fließt sie durch das Naturschutzgebiet Oberes Fintautal und mündet bei Lauenbrück in die Wümme. Durch Begradigung verlor der Fluss einst seinen sumpfigen Charakter mit vielen Nischen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Darunter litt auch der Fischotter, der in Deutschland lange vom Aussterben bedroht war. Noch immer wird der Wassermarder in der deutschen Roten Liste als „gefährdet“ geführt, auch wenn sein Bestand in den letzten Jahren zugenommen hat.

Ein lebendiger Flusslauf

Mit verschiedenen Maßnahmen haben wir 2021 und 2022 den Lebensraum an der Fintau aufgewertet. Besonders wichtig war dabei die Renaturierung des kleinen Flusses an unseren Stiftungsflächen in Fintel. Auf einer Länge von 600 Metern haben wir diagonale Grundschwellen aus Holz zur Strömungslenkung in das Flussbett eingebaut. Sie sorgen für mehr Dynamik im Wasser, sodass manche Wurzelstöcke der Erlen am Ufer wieder unterspült werden können. In den Hohlräumen, die dadurch entstehen, finden Fischotter und andere Tierarten ein Versteck. Kiesbänke, die wir ins Flussbett eingebracht haben, verändern die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers und können Wanderfischen wie Meerforelle und Lachs als Kinderstube dienen. Beide Arten ziehen in den Wintermonaten aus der Nordsee kommend die Flüsse hinauf, um ihre Laichplätze in kiesigem Untergrund aufzusuchen. In kleinen Laichgruben legen sie dann viele tausend Eier ab – zukünftig vielleicht auch wieder in der Fintau.

Fischotter an Straßen: Drunter durch statt oben drüber

Die größte Bedrohung für den Fischotter entlang der Fintau ist aber nicht mangelhafte Lebensraumqualität, sondern der Straßenverkehr. Seit 2010 wurden 42 tote Fischotter im Landkreis Rotenburg (Wümme) dokumentiert. Besonders häufig werden die Tiere an Brücken überfahren, denn sie kommen zur Reviermarkierung an Land und laufen anschließend über die Straße, wenn Uferstreifen unter Brücken fehlen. Wir haben die Straßenbrücken entlang der Fintau untersucht und herausgefunden, an welchen die Unfallgefahr besonders groß ist. Dazu zählte auch die Brücke an der Straße Redderberg an unseren Stiftungsflächen. Hier haben wir eine Berme einbauen lassen, also eine künstliche Uferbefestigung, auf der Fischotter sicher unter der Brücke hindurchlaufen können. Außerdem haben wir am Redderberg eine Schautafel aufstellen lassen, die Radfahrer und Spaziergänger über den Fischotter und seinen Lebensraum entlang der Fintau informiert. Alle Maßnahmen haben wir zusammen mit der Aktion Fischotterschutz e. V. umgesetzt. Gefördert wurde unsere Arbeit von der Deutschen Postcode Lotterie.

Einstieg zum Laufsteg für die Fischotter Foto: © SCHORISCH Magis GmbH

Ein Laufsteg für Hamburgs Fischotter

Fischotter leben auch mitten in Städten – beispielweise in Hamburg. Ihre Angewohnheit, oft nicht unter Brücken hindurch zu schwimmen, sondern sie zu Fuß zu queren, endet oft tödlich. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat daher gemeinsam mit der Aktion Fischotterschutz e. V. an einer vierspurigen Brücke im dicht besiedelten Stadtteil Wandsbek eine Brückenunterführung für die Wassermarder errichtet.

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Fischotter-Steckbrief

Fischotter

Der Fischotter (Lutra lutra) aus der Familie der Marder liebt saubere und natürliche Gewässer. Er ist sehr menschenscheu, so bekommt man ihn wenig zu Gesicht.

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Zum Fischotterabschuss in Bayern

Fischotter, die sich an Teichfischen bedienen, dürfen in Bayern ab 1. Mai ganzjährig getötet werden. So regelt es die neue „Wolfs-Verordnung und Fischotter-Regelung“, die vom bayerischen Ministerrat unter Markus Söder (CSU) beschlossen wurde. Damit sollen die Teichwirte vor wirtschaftlichem Schaden bewahrt werden. Auflagen gibt es zwar: Entnommen werden darf nur dann, wenn Alternativen wie beispielsweise eine Teicheinzäunung nicht möglich sind.

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