Ihr Testament schafft Zukunft für Wildtiere

Vorsorge leicht gemacht

Rehwild Rehwild

Was soll später einmal aus meinem Hab und Gut werden? Was bleibt, wenn ich gehe? Wie kann ich mit meinem Nachlass in der Zukunft Gutes tun? Vielleicht haben Sie sich diese Fragen auch schon einmal gestellt. Wer vorgesorgt und seinen Nachlass geregelt hat, kann sich beruhigt dem Hier und Jetzt widmen.

Nur wenn Sie ein Testament machen, können Sie selbst bestimmen, wer was erhält.

Mit Ihrem Testament können Sie nicht nur Ihre Familie absichern, sondern noch sehr viel mehr Gutes tun: Wenn Ihnen Deutschlands Wildtiere am Herzen liegen und Sie mit uns artenreiche Lebensräume schaffen wollen, können Sie die Deutsche Wildtier Stiftung in Ihrem Testament mit einem Teil Ihres Nachlasses bedenken. So haben Sie die Möglichkeit, für nachfolgende Generationen eine vielfältige Natur zu bewahren.

Unser Versprechen an Sie: Wir nutzen die uns übertragenen Nachlässe, um damit Land zu erwerben und unsere bestehenden Stiftungsflächen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu vergrößern. So schaffen wir Lebensräume für eine Vielzahl heimischer Wildtiere.

Eine Stiftung ist für die Ewigkeit ausgelegt. Die Flächen der Deutschen Wildtier Stiftung bleiben also dauerhaft für Wildtiere erhalten. Und Sie hinterlassen mit Ihrem Nachlass bleibende Spuren.

Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie diejenigen bedenken möchten, die Ihnen nahestehen, und gibt auch die Rangfolge vor. Haben Sie keine Verwandten und sind auch nicht verheiratet, dann erbt der Staat.

Nur wenn Sie ein Testament aufsetzen, können Sie Ihren Nachlass nach Ihren eigenen Wünschen gestalten.

Gemeinnützige Organisationen wie die Deutsche Wildtier Stiftung können entweder als Erben eingesetzt oder über ein Vermächtnis mit einem bestimmten Geldbetrag oder Wertgegenstand bedacht werden. Ein Vermächtnis ist in der Regel die beste Form, um im Testament die Ziele einer gemeinnützigen Organisation zu unterstützen. Ein Testament könnte dann zum Beispiel bestimmen:
„Es soll die gesetzliche Erbfolge gelten. Ich ordne ein Vermächtnis an: Die Deutsche Wildtier Stiftung mit Sitz in Hamburg soll … (einen bestimmten Geldbetrag, einen bestimmten Wertgegenstand) erhalten.“

Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Die Deutsche Wildtier Stiftung ist aufgrund der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit bei Testamenten und Schenkungen von der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer befreit. Das bedeutet, dass die Nachlässe, die uns übertragen werden, in voller Höhe für den Erwerb neuer Stiftungsflächen und damit für die Schaffung von Lebensräumen für die heimischen Wildtiere zur Verfügung stehen.

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Wünschen Sie weitere Informationen?
Dann bestellen Sie hier oder telefonisch unter 040 970 78 69-0 unseren kostenlosen Testamentsratgeber.

Unser praktischer Ratgeber erläutert kurz und allgemein verständlich das Wichtigste zum Testament:

- Fünf Fakten für Ihr Testament
- Erbfolge und Pflichtteil
- Rechte und Pflichten des Erben
- Was ist ein Vermächtnis?

Sie finden im Ratgeber auch ein Muster-Testament.

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Die Gestaltung eines Testaments ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die Zeit braucht. Daher ist es nie zu früh, sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen und für die Zukunft vorzusorgen. Möchten Sie die Deutsche Wildtier Stiftung in Ihrem Testament bedenken und haben Fragen dazu, wenden Sie sich gern an uns:

Ansprechpersonen

Gaby Schürmann, Leiterin der Spenderbetreuung, 040 970 78 69-40, G.Schuermann@DeutscheWildtierStiftung.de
Sandra Kess, Spenderbetreuung, 040 970 78 69-38, S.Kess@DeutscheWildtierStiftung.de

Selbstverständlich behandeln wir Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten vertraulich.

Wir können Ihnen auch einen Beratungsgutschein für ein kostenloses Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht ausstellen und Ihnen einen Fachanwalt in Ihrer Nähe vermitteln.

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