Testamentsspende

Was soll später einmal aus meinem Hab und Gut werden? Was bleibt, wenn ich gehe? Wie kann mein Nachlass in der Zukunft Gutes bewirken? Vielleicht haben Sie sich diese Fragen auch schon einmal gestellt. Wer vorgesorgt und seinen Nachlass geregelt hat, findet inneren Frieden.

Nur, wer ein Testament macht, kann selbst bestimmen, wer was erhält.

Wenn Ihnen Deutschlands Wildtiere am Herzen liegen und Sie zum Beispiel mit uns artenreiche Lebensräume für Wildtiere schaffen wollen, können Sie die Deutsche Wildtier Stiftung in Ihrem Testament bedenken. So haben Sie die Möglichkeit, auch für nachfolgende Generationen eine vielfältige Natur zu bewahren.

Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie diejenigen bedenken möchten, die Ihnen nahestehen und gibt auch die Rangfolge vor. Haben Sie keine Verwandten und sind auch nicht verheiratet, dann erbt der Staat.

Nur, wer ein Testament macht, kann selbst bestimmen, wer was erhält.

Gemeinnützige Organisationen können entweder als Erben eingesetzt oder über ein Vermächtnis mit einem bestimmten Geldbetrag oder Wertgegenstand bedacht werden. Ein Vermächtnis ist meistens die beste Form, um im Testament die Ziele einer gemeinnützigen Organisation zu unterstützen, indem sie zur Vermächtnisnehmerin gemacht wird. Ein Testament könnte z.B. bestimmen:
„Es soll die gesetzliche Erbfolge gelten. Ich ordne ein Vermächtnis an: Die Deutsche Wildtier Stiftung mit Sitz in Hamburg soll… (einen bestimmten Geldbetrag, einen bestimmten Wertgegenstand) erhalten.“

Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Die Deutsche Wildtier Stiftung ist aufgrund der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit auch bei Testamenten und Schenkungen von der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer befreit.

Damit ein Testament gültig ist, müssen einige formale Dinge berücksichtig werden:
Ihr Testament muss

  • von Anfang bis Ende eigenhändig und handschriftlich erstellt sein,
  • lesbar sein
  • und mit Ort, Datum und sowie Vor- und Familiennamen unterschrieben sein.

Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Der Aufbewahrungsort sollte sicher und einer Vertrauensperson bekannt sein.
Wünschen Sie weitere Informationen?

Gerne können Sie hier oder telefonisch unter 040 – 9707 869-0 unsere kostenlose Erbschaftsbroschüre bestellen.

Die Erbschaftsbroschüre erläutert kurz und allgemein verständlich:

  • Fünf Fakten für Ihr Testament
  • Erbfolge und Pflichtteil
  • Rechte und Pflichten des Erben
  • Was ist ein Vermächtnis?

Die Gestaltung eines Testaments ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Sollten Sie die Deutsche Wildtier Stiftung in Ihrem Testament bedenken wollen, wenden Sie sich gern an unsere Leiterin der Spenderbetreuung Gaby Schürmann, 040 – 9707 869-40 oder G.Schuermann@DeWiSt.de. Selbstverständlich behandeln wir Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten vertraulich.

Gaby Schürmann kann Ihnen einen Beratungsgutschein für ein kostenloses Gespräch bei einem Fachanwalt für Erbrecht ausstellen und Ihnen auch einen Fachanwalt ganz in Ihrer Nähe vermitteln.