Rothirsch-Kampagne

Der Rothirsch - Verfressene Sau! Oder die arme Sau?

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Plakat-Kampagne der Deutschen Wildtier Stiftung will auf den winzigen Lebensraum für Rothirsche aufmerksam machen.

Verfressene Sau!? Was macht der Rothirsch – als „Verfressene Sau!“ verunglimpft - in der Stadt? Die Plakat-Kampagne der Deutschen Wildtier Stiftung wirkt verstörend. Das Wildtier ist deplatziert, heimatlos und bietet einen traurigen Anblick. Ein so mächtiges Tier auf Asphalt, vor Graffitis, an Bahngleisen – in einem Umfeld weit weg von seinem natürlichen Lebensraum.

Mit der Plakat-Kampagne will die Deutsche Wildtier Stiftung vor allem eins: Aufmerksamkeit für den Rothirsch erzeugen! „Wir sind die Stimme der Wildtiere“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter der Abteilung Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. „Unsere Plakate sprechen für den Rothirsch, der in seinem natürlichen Lebensraum meist unerwünscht ist.“ Die Deutsche Wildtier Stiftung will nicht, dass der Rothirsch auf das Image eines Schädlings – als „Verfressene Sau“ – reduziert und denunziert wird. „Auch Rothirsche haben unseren Respekt verdient, denn sie sind ein faszinierender Bestandteil unserer heimischen Ökosysteme“, sagt Kinser.

Vor allem in Baden-Württemberg geht es dem Hirsch an den Kragen. Um auf die Probleme des Tieres speziell in diesem Bundesland aufmerksam zu machen, startet die Deutsche Wildtier Stiftung ihre große Plakat-Kampagne am 29. September in der Stuttgarter Innenstadt und im und am Hauptbahnhof.

Warum Stuttgart? „Hier sitzen die Hauptverantwortlichen, die den Rothirsch lieber tot sehen, als im Wald“, kritisiert Kinser. Denn was die Wenigsten wissen: Wo Rothirsche leben dürfen, entscheiden die Bundesländer. In vielen Bundesländern darf der Hirsch nur in festgelegten Gebieten, den sogenannten Rotwildbezirken, leben. Bei Grenzüberschreitung müssen die Tiere erschossen werden. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sind besonders radikal in der Umsetzung ihrer Rotwildpolitik. Andreas Kinser: „In Baden-Württemberg darf der Hirsch nur auf 4 % der Landesfläche in fünf Rotwildbezirken existieren. Auf den anderen 96 % muss er dagegen per Gesetz ausgerottet werden.“

Die bestehende „Rotwildrichtlinie“ auf Basis einer völlig veralteten gesetzlichen Regelung läuft 2020 aus. Sie darf aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung nicht verlängert werden!

Damit der Rothirsch nicht zur „armen Sau“ wird: www.HilfdemHirsch.org.

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Bitte helfen Sie mit!

Der Rothirsch darf in Baden-Württemberg nur in fünf gesetzlich festgelegten Rotwildbezirken existieren. Sie umfassen etwa 4 % der Landesfläche. Kein anderes Bundesland gibt dem Hirsch so wenig Platz zum Leben. Deshalb fordern wir: Mehr Lebensraum für den Rothirsch in Baden-Württemberg!

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