Keine WEA im Wald

Baustopp für zwei Windparks in Baden-Württemberg

Flächenversiegelung gehört zum Ausbau von Windenergie (Symbolfoto: A.Decher-Wahby / Deutsche Wildtier Stiftung)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden: Gegen die geplanten Windparks in Länge und Blumberg in Baden-Württemberg wurde ein Bauverbot verhängt. Elf Windkraftanlagen sollten hier in den artenreichen Waldgebieten – u.a. Heimat für Rotmilane und verschiedene Fledermausarten - errichtet werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied jetzt im vorgelagerten Verfahren per Beschluss vom 12.03.2019: die Genehmigung der Windparks Längen und Blumberg ist rechtswidrig.

Ein voller Erfolg für den anerkannten Umweltschutzverband Naturschutzinitiative e.V., der von der Deutschen Wildtier Stiftung seit langem unterstützt wird. „Für den Artenschutz hat diese Entscheidung eine echte Signalwirkung“, sagt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. „Zum einen hat Windkraft in Wäldern, in denen Wildtiere wertvolle Lebensräume finden, nichts zu suchen“, so Münchhausen. „Zum anderen ist mit der Entscheidung eine Grundsatzfrage angesprochen worden: Die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen im Wald im Allgemeinen steht auf dem Prüfstand."

Richter stellen Genehmigungspraxis für WEA im Wald in Frage

Mit der Entscheidung gaben die Freiburger Richter dem Artenschutz Gewicht. Und nicht nur das: Auch der Windenergieerlass Baden-Württemberg selbst wird von der Justiz kritisiert. Der strenge Tadel der Richter: Ein Vorhaben für den Bau von WEA muss immer in vollem Umfang auf seine Umweltauswirkungen hin untersucht werden. Dies aber bleibe oft aus! „Bei Windenergieanlagen im Wald wird die Rodung für Zuwegungen oft getrennt von dem eigentlichen Bau und Betrieb der Anlagen bewertet“ , betont Münchhausen. „So bleibt die Qualität der Gutachten auf der Strecke; es darf auch dort gebaut werden, wo der Artenschutz gefährdet ist.“

Wald gerodet - für ein Windrad (Foto: A.Decher-Wahby / Deutsche Wildtier Stiftung)

Was bringt das Urteil im Hauptverfahren?

Bleiben die Freiburger Richter bei ihrer Meinung, wäre die derzeitige Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen im Wald in Baden-Württemberg rechtswidrig. Mit Spannung wird nun auf das Urteil im Hauptverfahren gewartet – und auf seine zukunftsweisende Bedeutung für mehr Beachtung des Artenschutzes beim Ausbau von Windenergie im Wald.

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