Hamburg, 18. Mai 2020

Durcheinander beim Schutz der Alpengämse
Die Alpengämse gehört zu den wenigen Arten in der EU, die dem Schutz der FFH-Richtlinie unterliegen und gleichzeitig durch Jagd genutzt werden dürfen. Die Voraussetzung für die nachhaltige Nutzung dieses Wildtieres ist ein tragfähiges Monitoring, das den günstigen Erhaltungszustand der Art belegt. Die Studie „Die Gams in Europa“ gibt eine Zusammenfassung des Status Quo der Bestandssituation und der Monitoring- bzw. Bejagungsmethoden in den für die Gämse relevanten EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz.