Natur bewahren – Ihr Nachlass zum Schutz heimischer Wildtiere

Vorsorge leicht gemacht

Rehwild Rehwild

Was soll später einmal aus meinem Hab und Gut werden? Was bleibt, wenn ich gehe? Wie kann ich mit meinem Nachlass in der Zukunft Gutes tun? Vielleicht haben Sie sich diese Fragen auch schon einmal gestellt. Wer vorgesorgt und seinen Nachlass geregelt hat, kann sich beruhigt dem Hier und Jetzt widmen.

NUR MIT EINEM TESTAMENT KÖNNEN SIE IHREN NACHLASS GESTALTEN

Vielleicht denken Sie darüber nach, wer Ihr Vermögen bekommen soll, wenn Sie aus dem Leben gehen. Das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Die meisten Menschen möchten zuerst diejenigen bedenken, die ihnen am nächsten sind: ihre Familie. Möglicherweise möchten Sie aber auch einen Teil des Erbes für ein Anliegen einsetzen, das Ihnen ganz besonders am Herzen liegt. In jedem Fall ist es sinnvoll, Ihre Wünsche in einem Testament festzuhalten.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, wer im Todesfall erbt, falls kein Testament vorliegt. Das ist die sogenannte gesetzliche Erbfolge, die aber oft nicht dem Willen der oder des Verstorbenen entspricht und in vielen Fällen zu Erbstreitigkeiten führt.

Der Gesetzgeber geht bei der gesetzlichen Erbfolge davon aus, dass Sie diejenigen bedenken möchten, die Ihnen nahestehen, und gibt auch die Rangfolge vor. Haben Sie keine Verwandten und sind auch nicht verheiratet, erbt der Staat.

Deshalb müssen Sie ein Testament aufsetzen, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Vorstellungen von der Verteilung Ihres Nachlasses verwirklicht werden. Das Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.

Auch wenn Sie einen Teil Ihres Nachlasses einer gemeinnützigen Organisation vermachen möchten, muss das in einem Testament festgehalten sein.

Die Deutsche Wildtier Stiftung in Ihrem Testament

NATUR BEWAHREN UND BLEIBENDE SPUREN HINTERLASSEN

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, die Deutsche Wildtier Stiftung in ihrem Testament zu bedenken. Mit Ihrem Letzten Willen können auch Sie unsere Arbeit über Ihr Leben hinaus unterstützen und bleibende Spuren hinterlassen.

Testamentarische Zuwendungen sind sehr wichtig dafür, dass wir unsere Arbeit dauerhaft fortführen können. Anders als Spenden zu Lebzeiten können wir sie auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verwenden. Damit wirken Nachlässe weit in die Zukunft und sichern langfristig unseren Einsatz für den Natur- und Artenschutz und die Naturbildung.

Sie können die Deutsche Wildtier Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, ohne einen bestimmten Verwendungszweck anzugeben. Dann setzen wir das Vermögen aus Ihrem Nachlass in den Projekten ein, in denen es am dringendsten gebraucht wird.

Haben Sie ein Herzensthema und möchten die Deutsche Wildtier Stiftung zweckgebunden bedenken, können Sie aus folgenden Bereichen wählen und das im Testament festhalten:

  • Erweiterung der Stiftungsflächen
  • Schutz bedrohter Wildtierarten
  • Naturbildung von Kindern

Wir setzen Ihren Nachlass dann genau für diesen Zweck ein.

Die Vorteile

GUT ZU WISSEN

Unsere Stiftung ist für die Ewigkeit ausgelegt. Die Flächen der Deutschen Wildtier Stiftung bleiben also dauerhaft für Wildtiere erhalten. So hinterlassen Sie mit Ihrem Nachlass bleibende Spuren.

Hinzu kommt: Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Die Deutsche Wildtier Stiftung ist aufgrund der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit bei Testamenten und Schenkungen von der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer befreit. Das bedeutet, dass die Nachlässe, die uns übertragen werden, in voller Höhe unseren Projekten zugutekommen.

Unsere Marketing- und Verwaltungskosten decken wir allein aus dem Erlös des Stiftungskapitals. Damit fließen Erbschaften und Vermächtnisse ohne Abzüge in die gute Sache.

Ein Testament ist nur eine Möglichkeit, mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod wirksam und langfristig etwas Gutes zu tun. Im Rahmen einer sogenannten Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall können Sie auch außerhalb des Nachlasses ein Konto oder Ihre Altersvorsorge an Personen oder Organisationen übertragen.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie in unserem Testamentsratgeber. Wir haben jeweils eine Ausgabe für Menschen mit Kindern und für Menschen ohne Kinder entwickelt, da sich die Regelungen in einigen Punkten unterscheiden. Beide Ratgeber beinhalten Informationen, Mustertestamente und Praxistipps. Bestellen Sie kostenlos die Ausgabe, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA

Die Gestaltung eines Testaments ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die Zeit braucht. Daher ist es nie zu früh, sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen und für die Zukunft vorzusorgen. Möchten Sie die Deutsche Wildtier Stiftung in Ihrem Testament bedenken und haben Fragen dazu? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir freuen uns, wenn Sie sich – auch über das eigene Leben hinaus – für den Schutz der Natur und der heimischen Wildtiere engagieren möchten.

Team Gemeinnütziges Vererben

So erreichen Sie uns

Telefon: 040 970 78 69-97

E-Mail: Testamente@DeutscheWildtierStiftung.de

Selbstverständlich behandeln wir Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten vertraulich.

Gern stellen wir Ihnen auch einen Beratungsgutschein für ein kostenloses Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht aus und vermitteln Ihnen einen Anwalt in Ihrer Nähe.

Weitere Informationen

Menschen und ihre Beweggründe

Testamentsspenden sind eine wichtige Säule unserer Arbeit. Deswegen sind wir sehr dankbar dafür, dass immer mehr Menschen die Deutsche Wildtier Stiftung in ihrem Letzten Willen bedenken. Was sind ihre Beweggründe?

Spenderin Katja Kamphans

Gespräch mit Katja Kamphans

Die Hamburgerin Katja Kamphans hat sich entschieden, ihre Wohnung den Wildtieren zu überlassen – nicht als Unterkunft, sondern als Erbschaft. In ihrem Testament hat sie die Deutsche Wildtier Stiftung als Erbin ihres Vermögens eingesetzt. Wir haben sie gefragt, warum sie diesen Entschluss gefasst hat und wie sie ihr Testament angegangen ist.

Warum haben Sie angefangen, sich mit Ihrem Testament zu beschäftigen?
Mit Ende 40 hatte ich meine Wohnung abbezahlt. Ich hatte Eigentum und war schuldenfrei. Mein Mann und ich haben keine Kinder. Deshalb habe ich mir die Frage gestellt: Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn mir etwas passiert? Ich wollte auf jeden Fall, dass es der Natur zugutekommt.

Wie sind Sie auf die Deutsche Wildtier Stiftung aufmerksam geworden?
Eine Stiftung ist für die Ewigkeit angelegt. Ich kann also sicher sein, dass sie noch da sein und bleiben wird, wenn ich sterbe. Außerdem ist mir der Schutz heimischer Arten und Lebensräume wichtig. Mit dieser Kombination bin ich bei einer Internetsuche schnell auf die Deutsche Wildtier Stiftung gestoßen.

Und was hat Sie dazu bewegt, die Stiftung in Ihrem Testament zu bedenken?
Die Stiftung macht genau das, was ich tun würde, wenn ich zu Lebzeiten die nötigen Mittel hätte: Flächen kaufen und als Lebensraum für Wildtiere erhalten; und Menschen Wissen über die heimische Tierwelt vermitteln. Beides ist mir sehr wichtig. Überzeugend fand ich auch, dass der gesamte Nachlass in die Projekte fließt. Wie alle gemeinnützigen Organisationen ist die Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit. Dazu kommt, dass sie ihre Mittel besonders verantwortungsvoll einsetzt: Spenden kommen in voller Höhe dem Naturschutz und der Naturbildung zugute. Ein weiteres Argument war schließlich die persönliche Beratung zum Thema Vererben.

Wie sind Sie an das Verfassen des Testaments herangegangen und wie haben Sie sich beraten lassen?
Mir war wichtig, alles rechtssicher zu regeln. Deshalb habe ich erst mal Kontakt zur Stiftung aufgenommen und erste Fragen geklärt. Ich habe dann den Testamentsratgeber der Stiftung bekommen, außerdem einen Beratungsgutschein und die Empfehlung für einen Fachanwalt aus dem Netzwerk der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge – so hatte ich gleich einen verlässlichen Ansprechpartner. Gemeinsam mit dem Anwalt habe ich mein Testament aufgesetzt. Er hat mir geholfen, meine Wünsche klar und eindeutig zu formulieren. Zum Abschluss habe ich mich noch mal bei der Stiftung gemeldet – und bin gerne gleich noch Spenderin geworden.

Wie fühlt es sich jetzt an, dass Sie Ihr Testament geregelt haben?
Sehr gut und befreiend. Gerade in diesen unsicheren Zeiten ist es gut zu wissen, dass ich meinen Nachlass nach meinen Vorstellungen und Werten geregelt habe.

Was raten Sie anderen Menschen, die sich mit ihrem Testament beschäftigen?
Man sollte sich auf jeden Fall fachkundigen Rat holen. Es gibt so viele Dinge, an die ich ohne Beratung nicht gedacht hätte. Dank der Unterstützung kann ich sicher sein, dass alles genau so umgesetzt wird, wie ich es mir wünsche. Genauso wichtig finde ich, das Testament an einem sicheren Ort zu hinterlegen, damit es im Ernstfall gefunden und berücksichtigt wird – und das ist allein das Nachlassgericht.

Spenderinnen Rita Klimke und Petra Wenzel

Gespräch mit Rita Klimke

Unsere Spenderin Petra Wenzel ist 2022 verstorben und hat uns ein Vermächtnis hinterlassen. Wir haben mit ihrer Schwester Rita Klimke gesprochen.

Frau Klimke, wenn Sie an Ihre verstorbene Schwester denken – was war ihr wichtig, was lag ihr am Herzen?
Meine Schwester Petra ist leider nur 65 Jahre alt geworden. Die letzten zwölf Jahre haben wir zusammengewohnt, dadurch waren wir uns sehr nah. Sie hatte keine Kinder und die Natur und die Tiere waren ihr Ein und Alles. Sie liebte es, im Wald unterwegs zu sein, und ist auch sehr gern gereist. Schon zu Lebzeiten hat sie gemeinnützige Organisationen wie die Deutsche Wildtier Stiftung mit Spenden unterstützt. Meine Schwester wusste genau, was sie wollte, und hat das umgesetzt.

Wie kam Ihre Schwester auf die Idee, die Deutsche Wildtier Stiftung in ihrem Testament zu bedenken?
Auf ihren vielen Reisen hat meine Schwester die Tierwelt Afrikas kennen- und lieben gelernt und ihr wurde sehr deutlich vor Augen geführt, wie bedroht die Artenvielfalt überall auf der Welt ist. In ihrem Letzten Willen war es ihr jedoch wichtig, dass ihr Nachlass auf jeden Fall bei den in Deutschland bedrohten Wildtieren ankommt und nicht in einem Land weit weg. Ich glaube, der Testamentsratgeber Ihrer Stiftung hat dann den Ausschlag gegeben. Denn dort steht schwarz auf weiß, dass alle Spenden und auch die Nachlässe ganz der Natur und den Wildtieren zugutekommen und nichts in die Verwaltung fließt. Das war Petra besonders wichtig und hat sie überzeugt.

Wie hat Ihnen der Ratgeber selbst geholfen?
Meine Schwester war vor ihrem Tod schon einige Zeit sehr krank. Deswegen wollten wir uns gut vorbereiten, auch auf das Gespräch mit der Notarin. Der Testamentsratgeber fasst einfach zusammen, was man bedenken muss, um ein Testament aufzusetzen. Er hat uns Vertrauen in die Stiftung gegeben. Wir haben dann beide direkt etwas für Ihre Projekte gespendet, ich für den Schutz der Wildbienen und meine Schwester für die bedrohten Feldhamster.

Ihre Schwester hat Sie als Vorerbin eingesetzt und die Deutsche Wildtier Stiftung als Nacherbin. Was bedeutet das konkret?
In ihrem Letzten Willen hat meine Schwester zunächst mich als Erbin bestimmt, das heißt, ich habe ihr Vermögen geerbt und mich um alles Weitere gekümmert. Sie wollte gern, dass direkt ein gewisser Betrag an den Natur- und auch an den Artenschutz geht. Deswegen hat sie die Deutsche Wildtier Stiftung in ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedacht. Das habe ich nach ihrem Tod umgesetzt und der Stiftung den entsprechenden Betrag direkt überwiesen. Aber meine Schwester hat noch weiter gedacht: Genau wie sie habe ich keine Kinder und auch sonst niemanden, den ich als Erben einsetzen möchte. Deshalb hat Petra noch zu Lebzeiten festgelegt, wer nach meinem Tod ihr verbleibendes Vermögen erben soll. Sie hat die Deutsche Wildtier Stiftung als Nacherbin eingesetzt und eine Notarin als Testamentsvollstreckerin bestimmt. Wenn ich sterbe, erbt also die Stiftung schlussendlich den Nachlass meiner Schwester und verwendet ihn wieder für den Kauf von Flächen in Deutschland. Somit ist wirklich alles bis zu Ende gedacht und gut geregelt. Das war meiner Schwester wichtig.

Wofür wird der Betrag, den Ihre Schwester der Stiftung vermacht hat, konkret genutzt?
Damit wird eine Waldfläche in Mecklenburg-Vorpommern erworben. Diese vergrößert die Fläche Eichhorst, die der Stiftung bereits gehört. Es gibt dort viele seltene und bedrohte Arten. Das ist genau im Sinne meiner Schwester. Mir gefällt, dass die Fläche auf ewig für den Artenschutz reserviert ist. So bleibt etwas von meiner Schwester für immer, sie hinterlässt dauerhafte Spuren. Dieser Gedanke tröstet mich und stimmt mich hoffnungsvoll.

Fragen und Anworten

  • Warum ist ein Testament sinnvoll?

    Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt nach Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Sie entspricht möglicherweise nicht in allen Punkten Ihren Wünschen für die Aufteilung Ihres Vermögens. Möchten Sie zum Beispiel eine befreundete Person oder eine gemeinnützige Organisation wie die Deutsche Wildtier Stiftung bedenken, müssen Sie das in einem Testament festlegen. Wenn Sie keine Angehörigen haben, die in der gesetzlichen Erbfolge stehen, und kein Testament hinterlassen, fließt Ihr Nachlass an den Staat.

  • Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

    Die Erbin oder der Erbe übernimmt die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person und damit alle Rechte und Pflichten, zum Beispiel die Abwicklung des Nachlasses. Ein Vermächtnis umfasst einen Vermögenswert aus Ihrem Nachlass, zum Beispiel einen Geldbetrag, Schmuck, ein Fahrzeug oder ein Erinnerungsstück. In der Regel sind damit keine Pflichten verbunden. Für die Erfüllung des Vermächtnisses ist die Erbin beziehungsweise der Erbe zuständig.

  • Wie kann ich meine Familie bedenken und gleichzeitig den Natur- und Artenschutz unterstützen?

    Die Familie ist den meisten Menschen am wichtigsten. Deshalb liegt es für viele nahe, Verwandte als Erben einzusetzen. Wenn Sie darüber hinaus die Deutsche Wildtier Stiftung in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, geht das am einfachsten mit einem Vermächtnis, zum Beispiel einem Geldbetrag.

  • In welcher Form kann ich die Deutsche Wildtier Stiftung bedenken?

    Welche Form der Nachlassregelung für Sie die richtige ist, hängt in erster Linie von Ihren Lebensumständen und Ihren Wünschen als Erblasserin oder Erblasser ab. Gern klären wir mit Ihnen erste Fragen in einem persönlichen Gespräch. Hilfreiche Informationen, Mustertestamente und Tipps haben wir für Sie in unserem Testamentsratgeber zusammengestellt. Bei Interesse senden wir Ihnen außerdem einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht zu. Sprechen Sie uns an!

  • Warum ist es sinnvoll, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken?

    Mit einer Testamentsspende an eine Organisation wie die Deutsche Wildtier Stiftung setzen Sie Ihr Vermögen für das ein, was Ihnen zu Lebzeiten wichtig war. Gemeinnützige Organisationen sind in Deutschland von der Erbschaftsteuer befreit. Damit fließt Ihr Erbe oder Vermächtnis zu 100 Prozent in die gute Sache.

  • Warum sollte ich die Deutsche Wildtier Stiftung in mein Testament aufnehmen?

    Unsere Marketing- und Verwaltungskosten decken wir ausschließlich aus dem Erlös unseres Stiftungskapitals. Alle Spenden und Nachlässe kommen deshalb in vollem Umfang unseren Projekten zugute. Das wird jedes Jahr von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt.

    Zudem ist eine Stiftung für die Ewigkeit ausgelegt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Flächen, die wir aus Nachlässen erwerben, dauerhaft für den Natur- und Artenschutz erhalten bleiben. Als Testamentsspenderin oder Testamentsspender hinterlassen Sie also bleibende Spuren.

  • Kann ich festlegen, wofür mein Nachlass bei der Deutschen Wildtier Stiftung eingesetzt wird?

    Am meisten hilft es uns, wenn Sie unsere Arbeit für die Wildtiere insgesamt fördern. Solche Nachlässe ohne Zweckbindung können wir dort einsetzen, wo es am dringendsten nötig ist. Sie können die Verwendung Ihres Nachlasses aber auch nach Ihren Interessen ausrichten und in Ihrem Testament eine Zweckbindung für einen der folgenden Bereiche festlegen:

    • Erweiterung der Stiftungsflächen 
    • Schutz bedrohter Wildtierarten
    • Naturbildung von Kindern
  • Kann ich der Deutschen Wildtier Stiftung meine Immobilie hinterlassen?

    Ja, das ist möglich, und wir sind sehr dankbar dafür. Ihre Immobilie wird zunächst fachlich begutachtet und geschätzt. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, bleibt sie zur Vermietung in unserem Bestand oder wird veräußert. In jedem Fall haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Vermögen in gute Hände kommt und dazu beiträgt, die heimischen Wildtiere zu schützen.

  • Wer löst meinen Nachlass auf?

    Erbinnen und Erben sind gesetzlich verpflichtet, den Nachlass aufzulösen. Setzen Sie die Deutsche Wildtier Stiftung als Erbin ein, übernehmen wir diese Aufgabe. Wir haben dafür erfahrene Testamentsvollstrecker und Dienstleister an unserer Seite. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass die von Ihnen angeordneten Vermächtnisse erfüllt werden.

Unser erbrechtlicher Fachservice für Sie

Unsere kostenlosen Testamentsratgeber sind ein guter Einstieg ins Thema gemeinnütziges Vererben. Und gerne beantworten wir auch telefonisch oder schriftlich Ihre Fragen. Falls Sie sich zu einzelnen Themen noch tiefgehender informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unser Nachlass-Portal und unsere Fachveranstaltungen.

Das Nachlass-Portal

Unser Nachlass-Portal

In unserem kostenlosen Nachlass-Portal finden Sie leicht verständlich aufbereitete, weiterführende Informationen darüber, was Sie bei Ihrem Testament und bei der Regelung Ihres Nachlasses bedenken sollten – damit Ihr Letzter Wille so umgesetzt werden kann, wie Sie es sich vorstellen.

Alle erbrechtlichen Inhalte des Nachlass-Portals wurden von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Erbrecht erstellt. Im Glossar finden Sie leicht verständliche Erläuterungen juristischer und nicht-juristischer Begriffe.

Sie können sämtliche Angebote des Nachlass-Portals frei und unverbindlich nutzen.

Zum Nachlass-Portal

Erbrecht mit Erklärvideos auf den Punkt gebracht

Im Nachlass-Portal finden Sie unter anderem kurze Erklärvideos, in denen Expertinnen und Experten für Erbrecht die wesentlichen erbrechtlichen Themen auf den Punkt bringen, zum Beispiel:

·  Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

·  Vererben und Vermachen – Was ist der Unterschied?

·  Aufbau und Inhalt eines Testaments

·  Nachlassabwicklung durch gemeinnützige Organisationen

·  Erbschaftsteuer und Immobilienvermögen

Zu den Erklärvideos

Hier bekommen Sie noch mehr Informationen

Fachveranstaltungen Erbrechtswissen

Besuchen Sie unsere Veranstaltungen vor Ort

Wir bieten regelmäßig in verschiedenen Städten Fachveranstaltungen mit dem Titel „Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament“ an. Zu Beginn erklärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht leicht verständlich und praxisnah, wie Sie ein rechtssicheres gemeinnütziges Testament erstellen. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich persönlich auszutauschen – auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Wildtier Stiftung. Die Fachveranstaltungen dauern etwa zwei Stunden. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.

Termine und Orte der Fachveranstaltungen

Online-Vortragsreihe

Online-Vorträge bequem von zu Hause aus verfolgen

Drei Themen – ein Ziel: Orientierung schaffen. Die Online-Vortragsreihe des Nachlass-Portals deckt zentrale Aspekte der Vorsorge- und Nachlassplanung ab:

 1. Vorsorge treffen – Orientierung für wichtige Entscheidungen

Einführung in Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – verständlich erklärt und praxisnah eingeordnet

2. Nachlassgestaltung – Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament

Grundlagen der Testamentserstellung und konkrete Einblicke in das Thema gemeinnütziges Vererben

3. Nachlassverantwortung – So kümmern sich gemeinnützige Organisationen

Einblick in die Praxis: Was passiert nach dem Todesfall? Welche Aufgaben übernehmen Organisationen und wie wird ein Nachlass verantwortungsvoll abgewickelt?

Für die Online-Vorträge benötigen Sie lediglich einen Computer und eine E-Mail-Adresse, mit der Sie sich anmelden. Nach Ihrer Anmeldung schicken wir Ihnen einen Teilnahme-Link zu.

Termine der Online-Vorträge

Erklärvideos auf YouTube

In kurzen Erklärvideos, in der Regel nicht länger als vier Minuten, bringen Expertinnen und Experten für Erbrecht die wesentlichen erbrechtlichen Themen auf den Punkt, zum Beispiel:

Wer erbt ohne Testament? Pflichtteil und Gestaltungsfreiheit erklärt

Video 1: Gesetzliche Erbfolge, Testierfreiheit und Pflichtteil
Referentin: Susanne Lauten, LL. M., Rechtsanwältin und Notarin

Vererben und Vermachen – Was ist der Unterschied?

Video 2: Vererben und Vermachen – Was ist der Unterschied?
Referentin: Kathrin Loose, Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Testament erstellen: So gelingt der erste Entwurf

Video 3: Aufbau und Inhalt eines Testaments
Referentin: Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht

Brauche ich ein Testament? Form, Aufbewahrung und Eröffnung einfach erklärt

Video 4: Vorteile, Form, Aufbau und Inhalt eines Testaments
Referentin: Susanne Lauten, LL. M., Rechtsanwältin und Notarin

Gemeinnützige Organisationen im Testament: Möglichkeiten und Nachlassabwicklung

Video 5: Nachlassabwicklung durch gemeinnützige Organisationen
Referentin: Kathrin Loose, Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Erbschaftsteuer und Immobilienvermögen im Testament

Video 6: Erbschaftsteuer und Immobilienvermögen
Referentin: Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht

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Unser Flächeneigentum

Wir schützen und entwickeln Landschaften auf rund 8.200 Hektar.

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Foto: Petra Riemann

Nationales Naturerbe

Vielfalt für nachfolgende Generationen erhalten.

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Grundsätze unserer Naturbildungsarbeit

NATURBILDUNG FÜR KINDER

Grundsätze unserer Naturbildungsarbeit

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