Wildunfall: Wenn der Keiler plötzlich vor der Kühlerhaube liegt

Vor allem im Herbst, wenn die Wildtiere im Schutz der Dämmerung auf Nahrungssuche gehen, steigt die Gefahr von Wildunfällen. Was tun, wenn es eine Kollision mit Wild gegeben hat?

Wumms - gerade noch vergnügt mit dem Auto auf dem abendlichen Heimweg und plötzlich steht der 100-Kilo-Keiler mitten auf der Fahrbahn und futtert Eicheln. Kaum registriert, da knallt's auch schon. Nun liegt das Tier verletzt auf dem Asphalt, ansonsten ist die Fahrbahn leer und dunkel. Was jetzt tun? „Auf keinen Fall die Nerven verlieren“, rät Wildtierexperte Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung.

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Nach einem Wildunfall besonnen handeln

Eicheln locken Tiere auf die Fahrbahn

„In diesem Jahr ist die Gefahr für Wildunfälle besonders groß, denn nach dem heißen Sommer tragen die Eichen, die häufig am Rand von Straßen wachsen, übermäßig viele Früchte. Was davon herunterfällt, lockt viele Wildtiere direkt auf die Fahrbahn“, sagt Kinser. Hinzu kommt die Zeitumstellung! Am 28. Oktober wird die Uhr auf die Winterzeit zurückgestellt. Wildexperten schätzen, dass es in der dunklen Jahreszeit alle 2,5 Minuten zu einer Blech-Wild-Kollision kommt. Denn dann fällt der Berufsverkehr mit der Dämmerung und damit den besonders aktiven Phasen des Wildes zusammen. „Deshalb ist es für Autofahrer oft überlebenswichtig, sich bei einem Wildunfall richtig zu verhalten.“

Verletzte Tiere nicht einfach liegen lassen! Das ist nicht tierschutzgerecht

Auch wenn der Schreck tief sitzt: Verlassen Sie den Unfallort nicht! Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier einfach weiterfährt, verstößt gegebenenfalls gegen das Tierschutzgesetz und schadet sich mit der Fahrerflucht unter Umständen selbst. Denn für die Versicherung bei Schäden am Fahrzeug ist die Unfallbescheinigung der Polizei notwendig. Ganz absehen davon, müssen Sie bei einem Wildunfall davon ausgehen, dass das Wildtier verletzt ist und Qualen leidet“, so Kinser. Häufig stehen die Wildtiere unmittelbar nach einem Zusammenprall wieder auf und flüchten in den Wald; sie stehen meist unter Schock und brechen kurze Zeit später zusammen, wo sie unter Schmerzen verenden. Auch bei einem Wildtier ist „unterlassene Hilfeleistung“ strafbar und kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten!

Was Sie in jedem Fall nicht tun sollten: „Gehen Sie auf gar keinen Fall zu dem verletzten und noch lebenden Wildtier“, sagt Andreas Kinser. „Wenn Wildtiere einem Menschen wehrlos gegenüber stehen, bedeutet das für sie qualvolle Todesangst.“

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Tote Tiere dürfen Sie auch nicht im Kofferraum mit nach Hause nehmen, denn dies wäre der Tatbestand der Wilderei und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden (§ 292 StGB Jagdwilderei). „Ganz nebenbei ist es schon häufig vorgekommen, dass ein angefahrenes Tiere nach dem Schock des Zusammenpralls im Kofferraum wieder erwacht ist ...“

Crashtest mit Wildschwein - schauen Sie hier das Video vom ADAC.

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